Funktions und Dichtheitsprüfung

Funktions und Dichtheitsprüfung

In Nordrhein-Westfalen sind Dichtheitsprüfungen im Landeswassergesetzt (LWG) geregelt und unterliegen strengen Vorschriften. Nur offiziell anerkannte Unternehmen dürfen eine solche Prüfung durchführen, verlassen Sie sich daher auf uns und unsere fachkundigen Mitarbeiter. Auch Pauschale Angebote für eine Dichtheitsprüfung sind in der Regel ungewöhnlich, denn der Umfang der Prüfung ist abhängig von Länge und Beschaffenheit der Abwasserkanäle, sowie die notwendige Prüfart. 

Als Immobilieneigentümer sollten Sie wissen, dass es eine Pflicht auf Überprüfung gibt. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen und die damit verbundenen Mängel nicht beseitigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und können im schlimmsten Fall mit einer Geldstraße bis 50.000 EUR bestraft werden. Vorsorge ist in jedem Fall die bessere Wahl für Ihre Immobilie. 

Wer muss eine Dichtungsprüfung in Auftrag geben?

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Dichtungsprüfung besteht für alle Personen, die ein Haus errichten oder wesentliche Veränderungen an einer Immobilie vornehmen lassen möchten. Diese Veränderungen beziehen sich z. B. darauf, dass eine bestehende Entwässerungsanlage mit zusätzlichen Anschlüssen versehen wird. In diesem Fall ist es notwendig, dass die veränderten Maßnahmen unmittelbar nach der Fertigstellung durch zum Beispiel unsere Experten abgenommen werden.

Funktions und Dichtheitsprüfung spielt zudem eine wichtige Rolle bei der werkvertraglichen Abnahme der Abwasserleitungen.

Auch nach einer notwendigen Sanierung der Abwasserleitung besteht für den Eigentümer der Immobilie die Pflicht, eine Dichtheitsprüfung in Auftrag zu geben. Die Funktions- und Dichtungsprüfung spielt zudem eine wichtige Rolle bei der werkvertraglichen Abnahme der Abwasserleitungen. Mit dieser Abnahme stellen Sie als Auftraggeber sicher, dass die Arbeiten zur Durchführungsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Auch private Immobilieneigentümer stehen in der Pflicht wenn..

Das LWG legt aber auch privaten Immobilieneigentümer die Verpflichtung zur Durchführung einer Prüfung auf, wenn ihr Haus sich in der Nähe eines Wasserschutzgebietes befindet und sich der Verdacht bestätigt, dass an der häuslichen Abwasserleitung ein Schaden besteht, dessen Folgen sich nachteilig auf dieses Wasserschutzgebiet auswirken könnten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Scherben, Sanden, Erden oder andere Fremdstoffe ausgespült werden, die nachweislich aus einem bestimmten Abwasserkanal stammen.

Nach gesetzlichen Vorgaben bei der Nr. 1 in Aachen un der Region

Sie möchten eine Dichtungsprüfung durchführen lassen?

Da für die Beauftragung der Prüfung bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Fachpartner vor Ort.
Sie möchten eine Dichtungsprüfung durchführen lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt über unser Kontaktformular auf. Bei der Durchführung der Funktions- und Dichtheitsprüfung in Eschweiler oder Aachen richten wir unsere Tätigkeit streng nach den gesetzlichen Vorgaben aus.

Wer darf eine Dichtungsprüfung durchführen?

Kompetent und zuverlässig nehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung (Zustands- und Funktionsprüfung) nach §§ 60 & 61 LWG NRW vor. Für weitere Informationen über die Gesetzeslage besuchen Sie folgenden Link: https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/

Was kostet eine Dichtungsprüfung?

Für die Durchführung einer Funktions und Dichtungsprüfung in Eschweiler oder Aachen kann kein Pauschalpreis veranschlagt werden, weil die Arbeiten von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Diese beziehen zum einen auf die Länge und die Beschaffenheit der Abwasserkanäle. Zum anderen ist aber auch entscheidend, welche Art der Prüfung durchgeführt wird. Hier kommen die folgenden Möglichkeiten in Betracht: Sichtprüfung, Durchflussprüfung und Druckprüfung.

Welche Fristen gelten für die 1. Funktions und Dichtheitsprüfung in Eschweiler?

Die Dauer und der Umfang einer Funktions und Dichtungsprüfung hängt immer von besonderen Faktoren ab. So entscheiden z. B. die Länge und die Beschaffenheit der Kanäle darüber, wie lange einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort ist. Wichtig sind hierüber hinaus aber auch die Fristen, bei denen der Gesetzgeber nach privaten und gewerblichen Abwasseranlagen unterscheidet. Sprechen Sie mit Ihrem Fachpartner vor Ort, um weitere Informationen zu bekommen. Vereinbaren Sie insbesondere für die Durchführung der Prüfung einen zeitnahen Termin, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen und eine Ordnungsstrafe riskieren.

Funktions und Dichtheitssprüfung

Das Landeswasserschutzgesetz und die DIN 1610 (Private Abwasserleitungen) bestimmen, dass Immobilieneigentümer in NRW eine Funktions- und Dichtungsprüfung in Auftrag geben müssen. Die Verpflichtung gilt für Sie erst recht, wenn Sie eine Immobilie neu errichten oder wesentliche Veränderungen an einem Haus vornehmen lassen möchten. Aber auch die Sanierung einer Abwasserleitung ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn sich direkt daran eine Dichtungsprüfung anschließt.

Überall für Sie im Einsatz

Unser Einsatzgebiet umfasst neben der Region Aachen und Eschweiler, ebenso Köln, Würselen, Stolberg, Düren, Jülich, Heinsberg, Erkelenz, Grevenbroich sowie die Grenzgebiete zu den Niederlanden und Belgien. Aber auch darüber hinaus führen wir Auftragsarbeiten durch.

Sprechen Sie uns jederzeit an und lassen sich kostenlos beraten.

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